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Allgemeine Geschäftsbedingungen von
People-Search-Inernational

Präambel
1.Geltungsbereich
2.Vertragsabschluss
3. Vertragsdauer, Kündigungsbedingungen
4. Wesentliche Merkmale der Personensuche
5. Preise
6. Erfüllung
7. Widerrufsrecht
8. Haftung
9. Gutscheine

Präambel

Der Auftraggeber beauftragt den Suchdienst People-Search-International mit der Suche nach einer ihm bekannten Person oder mit der Erbringung einer anderen, im Zusammenhang mit einer Personensuche stehenden Dienstleistung. People-Search-International wird, soweit möglich, die vereinbarten Dienstleistungen erbringen. ^

1. Geltungsbereich

Als Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen des BGB. Der Richter wertet im Einzelfall. ^


2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Erteilung eines Auftrages durch den Auftraggeber und nach Annahme des Auftrages durch uns zustande. Kennzeichen der Auftragsannahme durch People-Search-International ist die Zusendung der Auftragsbestätigung. ^

3. Vertragsdauer, Kündigungsbedingungen

a) People-Search-International wird das Recht an der Suche für ein Jahr übertragen. Kommt während dieser Zeit ein Kontakt zum Gesuchten zustande ( inklusive der Möglichkeit, dass er sich selber meldet), wird das Erfolgshonorar fällig.

b) Das Vertragsjahr beginnt am Tag des Zahlungseingangs der vollständigen Anzahlung.

c) Konnte nach Ablauf von 12 Monaten die gesuchte Person nicht gefunden werden, endet der Vertrag. Das Erfolgshonorar fällt nicht an.

d) Der Vertrag kann um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn der Auftraggeber dies wünscht und People-Search-International dies befürwortet. Eine erneute Anzahlung wird dabei nicht fällig. Die Verlängerung muss schriftlich vereinbart werden. Findet People-Search-International im vereinbarten Verlängerungszeitraum die gesuchte Person, ist das Erfolgshonorar fällig.

e) Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Geschieht dies innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluß, wird das Erfolghonorar fällig. ^

4. Wesentliche Merkmale der Personensuche

Haben wir eine gesuchte Person ermittelt, nimmt People-Search-International mit der ausfindig gemachten Person Kontakt auf und informiert sie darüber, dass und von wem sie gesucht wird. Weiterhin bitten wir die gesuchte Person wird um das Einverständnis, dass wir den Kontakt herstellen dürfen. Alternativ leiten wir einen persönlichen Brief des Auftragsgebers an die gesuchte Person weiter.

a) Bei Einverständnis der gesuchten Person wird die Kontaktadresse bzw. Telefonnummer dem Auftraggeber mitgeteilt.

b) Wird das Einverständis nicht erteilt (als Verweigerung gilt es, wenn der Gesuchte im persönlichen oder telefonischen Gespräch den Kontakt ablehnt oder wenn der Gesuchte nach Absendung einer schriftlichen Bitte um Einverständnis zur Kontaktherstellung diese ablehnt oder innerhalb von 4 Wochen nicht reagiert), können wir die Adresse leider nicht weiterleiten. Auf Wunsch wird ein Brief des Auftraggebers durch People-Search-International an den Gesuchten weitergeleitet. Die Person kann dann selbst Kontakt zum Auftraggeber aufnehmen.

c) Ist die gesuchte Person verstorben, werden die ermittelten Daten, z.B. Sterbeort, Sterbedatum etc. mitgeteilt. Wurde ein Hinterbliebener ermittelt, werden die Kontaktdaten mitgeteilt, wenn der Hinterbliebene sein Einverständnis gibt.

People-Search-International hat das Recht Informationen und Daten über den Auftraggeber an Dritte weiterzugeben, soweit dies im Zuge der Suche notwendig erscheint. ^

5. Preise

Die angegebenen Preise sind Endpreise, die bereits alle Preisbestandteile enthalten. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung ohne Abzüge fällig. ^

6. Erfüllung

Die Erfüllung erfolgt Zug um Zug.

a) Mit Auftragserteilung wird die Abschlußgebühr fällig. Sobald diese bei uns eingegangen ist, beginnt die Suche.

b) Wird die gesuchte Person gefunden, stellen wir das Erfolgshonorar in Rechnung. Sobald dieses bei uns eingegangen ist, teilen wir Ihnen das Ergebnis der Suche mit. ^

7. Widerrufsrechts

Details zum Widerrufesrecht siehe Widerrufsbelehrung. ^

8. Haftung

People-Search-International haftet nicht bei Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit der übermittelten Daten, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. In diesem Falle begrenzt sich der Schadenersatz auf den unmittelbaren Schaden. ^

9. Gutscheine

a) Gutscheine sind übertragbar, d.h. sie sind nicht personengebunden.

b) Der Betrag des Gutscheines kann auf die im Gutschein benannte Leistung angerechnet werden.

c) Ausgestellte Gutscheine können nicht rückvergütet werden.

d) Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten, gerechnet vom Tag der Ausstellung. ^

 
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