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Vertragsbedingungen Personensuche

1. Vertragsabschluß
2. Vertragsumfang
3. Vertragsdauer / Rücktritt / Vertragsende
4. Vergütung
5. Mitwirkung des Auftraggebers
6. Datenschutz

1. Vertragsabschluß

a) Der Auftraggeber erteilt People-Search-International einen Suchauftrag.

b) Sieht People-Search-International aufgrund der vorliegenden Daten Erfolgsaussichten für die Suche, bestätigt People-Search-International den Auftrag unter Nennung einer Auftragsnummer und der Bankverbindung.

c) Sobald die Anzahlung in voller Höhe bei uns eingegangen ist, wird die mit der Suche begonnen.

d) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbedingungen an. ^


2. Vertragsumfang

a) People-Search-International versucht, die gesuchte Person ausfindig zu machen.

b) People-Search-International nimmt mit der ausfindig gemachten Person Kontakt auf und informiert sie darüber, dass und von wem sie gesucht wird. Eine Kontaktaufnahme zur gesuchten Person unterbleibt, wenn der Auftraggeber dies wünscht und datenschutz-rechtliche Belange dem nicht entgegen stehen.

c) Wurde die gesuchte Person ausfindig gemacht, ist das Erfolgshonorar fällig.

d) Sobald das Erfolgshonorar auf dem Konto von People-Search-International eingegangen ist, wird dem Auftraggeber umgehend das Ergebnis mitgeteilt.
Soweit die gesuchte Person das Einverständis nicht verweigert hat (als Verweigerung gilt es, wenn der Gesuchte im persönlichen oder telefonischen Gespräch oder schriftlich den Kontakt ablehnt) wird die Kontaktadresse bzw. Telefonnummer oder E-Mail Adresse mitgeteilt.

e) Auf Wunsch wird ein Brief des Auftraggebers durch People-Search-International an den Gesuchten weitergeleitet. Die gesuchte Person kann dann selbst Kontakt zum Auftraggeber aufnehmen.

f) Ist die gesuchte Person verstorben, werden die ermittelten Daten, z.B. Sterbeort, Sterbedatum etc. mitgeteilt. Wurde ein Hinterbliebener ermittelt, werden die Kontaktdaten mitgeteilt, wenn der Hinterbliebene sein Einverständnis hierzu gibt.

3. Vertragsdauer / Rücktritt / Vertragsende

a) People-Search-International wird das Recht an der Suche für ein Jahr übertragen, beginnend mit dem vollständigen Zahlungseingang der Anzahlung. Kommt während dieser Zeit ein Kontakt zum Gesuchten zustande ( inklusive der Möglichkeit, dass er sich selber meldet), wird das Erfolgshonorar fällig.

b) Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Geschieht dies innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluß, wird das Erfolghonorar fällig.

c) Konnte nach Ablauf von 12 Monaten die gesuchte Person nicht gefunden werden, endet der Vertrag. Das Erfolgshonorar fällt nicht an.

d) Der Vertrag kann um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn der Auftraggeber dies wünscht und People-Search-International dies befürwortet. Eine erneute Anzahlung wird dabei nicht fällig. Die Verlängerung muss schriftlich vereinbart werden. Findet People-Search-International im vereinbarten Verlängerungszeitraum die gesuchte Person, ist das Erfolgshonorar fällig.

d) Wird ein Suchauftrag erteilt und innerhalb der Widerrufsfrist nicht storniert und nach zweimaliger Erinnerung die Abschlussgebühr durch den Auftraggeber nicht geleistet, stellen wir für unseren Bearbeitungsaufwand 25.- Euro in Rechnung und schließen den Fall ab.

e) Für die zweite Erinnerung wird eine Mahngebühr in Höhe von 3.- Euro in Rechnung gestellt.

4. Vergütung

a) Der Auftraggener leistet zum Vertragsabschluß abhängig von der Auftragsart eine Abschlußgebühr oder Bearbeitungsgebühr.

b) Führt eine Personensuche in ein weiters Land, teilt People-Search-International dies dem Auftraggeber mit. Wünscht der Auftraggeber die Fortsetzung der Suche in diesem Land, erweitert er den Auftrag durch Zahlung der Abschlussgebühr für das jeweilige Land (siehe Preisliste). Damit beginnt das Suchjahr neu zu laufen und die Suche wird durch People-Search-International fortgesetzt. Soll die Suche nicht fortgesetzt werden, wird die Hälfte des Erfolgshonorares fällig für die bisherigen Aufwändungen durch People-Search-International. ^

c) Führt die Suche durch mehrere Länder, wird pro Land die jeweilige Abschlussgebühr fällig. Das Erfolgshonorar fällt einmalig bei erfolgreichem Abschluss der Suche an, zugrunde gelegt wird das höchste Erfolgshonorar aller in diesem Fall bearbeiteten Länder.

d) Kann die gesuchte Person nicht ausfindig gemacht werden, fallen keine weitern Kosten für den Auftraggeber an, egal wie aufwändig die Suche für People-Search-International gewesen ist.

d) Bei erfolgreicher Suche ist das Erfolgshonorar gemäß Preisliste durch den Auftraggeber zu leisten.

e) Wenn es die vom Auftraggeber gesuchte Person mit den genannten Angaben nachweislich nicht gibt, hat People-Search-International Anspruch auf das Erfolgshonorar.

f) Neben Abschlußgebühr und Erfolgshonorar fallen für den Auftraggeber keine weiteren Kosten an. Mehrwertsteuer, Portokosten, Telefongebühren und sämtliche anfallenden Behördengebühren sind inklusive.

g) Es gelten jeweils die zum Vertragsabschluß gültigen Preise gemäß Preisliste, soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.^


5. Mitwirkung des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber überlässt People-Search-International alle ihm bekannten und für die Suche relevanten Daten.

b) Er bestätigt durch den Vertragsabschluß die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben.

c) Der Auftraggeber bevollmächtigt People-Search-International durch eine schriftliche Vollmacht, in seinem Namen bei Behörden Auskunft zu ersuchen, wenn dies durch People-Search-International angefordert wird.

d) Der Auftraggeber wird People-Search-International unterstützen, indem er ggf. benötigte Vollmachten erteilt und auf Rückfragen in angemessener Zeit antwortet. Kann People-Search-International den Fall nicht weiter verfolgen, weil der Auftraggeber seiner Pflicht zur Mitwirkung nicht nachkommt, so kommt dies einem Rücktritt seiten des Auftraggebers gleich.^



Stand 01.09.2006

 
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